Werden Sie Wahlbeobachter für den Kreisverband Bamberg
Um sicherzustellen, dass der Wählerwille unverfälscht zur Geltung kommt und jede Stimme für unsere Alternative für Deutschland korrekt gezählt wird, rufen wir alle Mitglieder und Unterstützer zur Wahlbeobachtung auf. Die Präsenz von Beobachtern in den Wahllokalen ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Demokratie.
Ihr Recht als Wahlbeobachter
Die Wahlhandlung sowie die Stimmenermittlung ist öffentlich (§ 54 Bundeswahlordnung und Art. 17 GLKrWG). Jeder hat das Recht, ohne Anmeldung im Wahlraum anwesend zu sein.
- Erscheinen: Kommen Sie kurz vor 18:00 Uhr in Ihr Wahllokal.
- Präsenz: Sie dürfen den Auszählungsvorgang aus nächster Nähe verfolgen, solange Sie den Ablauf nicht behindern.
- Transparenz: Der Wahlvorsteher darf Sie nicht ohne triftigen Grund des Raumes verweisen.
Der Auszählungsprozess im Blick
Die Auszählung erfolgt nach einem strengen Schema (Sortierung in Stapel nach Eindeutigkeit, Prüfung der Gültigkeit bei Unklarheiten und Erstellung der Niederschrift). Achten Sie besonders darauf, dass:
- Gültige Stimmen nicht fälschlich als ungültig gewertet werden.
- Keine nachträglichen Veränderungen an Stimmzetteln vorgenommen werden.
- Die Stapelsortierung korrekt erfolgt.
- Das vorläufige Ergebnis am Ende laut verkündet wird.
Wichtig: Notieren Sie sich das mündlich bekanntgegebene Ergebnis Ihres Wahllokals, um es später mit den offiziellen Veröffentlichungen abgleichen zu können.
Handeln bei Unregelmäßigkeiten
Sollten Ihnen Fehler oder Manipulationen auffallen, sprechen Sie den Wahlvorstand direkt an. Bei Ignoranz dokumentieren Sie den Vorfall (Name des Auszählers, Uhrzeit, Sachverhalt) und melden diesen an: E-Mail: wahlen@afd-bamberg.de
Besonderes Augenmerk: Briefwahl
Da ein hoher Anteil der Stimmen per Briefwahl abgegeben wird, ist die Beobachtung in den Rathäusern bzw. zentralen Auszählungsstellen der Gemeinden im Landkreis Bamberg besonders wichtig.

